I
Mitgliedschaft
Eines der grundsätzlichen Ziele von World Link for
Law ist es, sicherzustellen, dass wir ein Mitglied in jedem
großen Wirtschaftszentrum der Welt haben. Daher sind
wir immer sehr daran interessiert, mit geeigneten Unternehmen
über eine potenzielle Mitgliedschaft zu sprechen und
auch Allianzen mit anderen Fachleuten und Netzwerken zu
knüpfen.
World Link for Law wurde gegründet, um die Mandanten
von Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, die auf dem
Gebiet des internationalen Handels (oder in Privatangelegenheiten
der Mandanten) tätig sind. Die Mitgliedschaft ist eine
Möglichkeit, Empfehlungen/Aufträge von/an andere(n)
engagierte(n) Rechtsanwälte(n), die Sie von Konferenzen
und Veranstaltungen kennen, und die an den World Link for
Law Qualitätscode gebunden sind, zu bekommen/zu geben.
Der Verband besteht außerdem wegen der gegenseitigen
Information sowie den guten Kontakten seiner Mitglieder
und agiert als Vermittler von internationaler Rechtsdienstleistung
für die internationale Geschäftswelt, für
Rechtsanwälte in Rechtsabteilungen oder in privaten
Kanzleien oder für Einzelpersonen, die einen Anwalt
in einem anderen Land benötigen.
Derzeit gibt es über 300 Partner und weitere 500 Fachkräfte
in den Mitgliedsunternehmen von World Link for Law. World
Link for Law ist einer der größten internationalen
Juristenverbände weltweit. Der Gesamtumsatz aller Mitglieder
beträgt ca. £90 Millionen GBP (oder €140
Millionen Euros; $144.7 Millionen USD; oder $ 250 Millionen
AUS).
Der Verband wird ausschließlich durch Mitgliedsgebühren
finanziert, um die allgemeine Verwaltung und die Organisation
von Konferenzen abzudecken. Es gibt keine Vermittlungsgebühren
und keine anderen finanziellen oder vertraglichen Pflichten
für die Mitglieder.
Derzeit suchen wir Mitglieder an Orten, die gegenüber
aufgelistet sind.
Mitgliedsgesellschaften müssen folgende Kriterien
erfüllen:
mindestens
3 Partner
Beherrschung
der englischen Sprache
größtenteils
Wirtschafts-/Gesellschaftsrecht
idealerweise
nicht Mitglied eines anderen Verbands
ausgezeichnete
elektronische Kommunikation
Laut unseren Mitgliedern sind die Vorteile einer Mitgliedschaft
folgende:
Die
Möglichkeit, Empfehlungen/Aufträge von/an andere(n)
Rechtsanwälte(n), die Sie von Konferenzen und Veranstaltungen
kennen, und die an unseren Qualitätscode gebunden sind,
zu bekommen/weiterzuleiten.
Große
Bandbreite an wirtschaftsrechtlichen Fachkenntnissen.
Die
Allianz mit einem internationalen Netzwerk von Buchhaltern/Steuerfachleuten
(und gemeinsame Veranstaltungen).
Ein Verband, der zusammenarbeitet, um Initiativen ins Leben
zu rufen, die dem Nutzen aller seiner Mitglieder dienen
(z. B. haben wir kürzlich eine Mergers &
Acquisitions Due Diligence Checklist' und eine Agency
and Distribution Agreement Checklist' erstellt).
Der
Hinweis auf World Link for Law kann Ihre Position bei den
Mandanten verbessern.
Fachgruppen
zu bestimmten Rechtsgebieten (z. B. geistiges Eigentum)
Wettbewerbsfähige
Mitgliedsgebühren von nur £ 1000 GBP (€
1600) pro Jahr oder £ 500 (€ 800) pro Jahr für
Firmen in Ländern, deren Wirtschaft sich noch im Aufbau
befindet (Wachstumsmärkte), oder falls sie durch den
Vorstand genehmigt sind.
Keine
Vermittlungsgebühren.
Bestehender
Qualitätscode.
Unterstützung
durch einen Administration und Marketing Service mit weltweiten
Kontakten.
Eine
umfassende Website, die es zum Ziel hat, Sie und Ihre Kunden
geschäftlich zu unterstützen.
Ein
jährlicher Marketingplan und verschiedene Marketinginitiativen,
um Mitglieder zu unterstützen.
Verpflichtungen einer Mitgliedschaft
Als Mitglied liegen Ihre Hauptpflichten darin, unseren
Qualitätsstandard einzuhalten und die jährlichen
Beitragsgebühren zu zahlen. Außerdem bitten wir
Mitglieder, mindestens einen Vertreter zu unserer jährlichen
Konferenz zu schicken - wenn Sie dies tun, profitieren Sie
außerdem von dem Rabatt, der Mitgliedern im ersten
Jahr der Mitgliedschaft gewährt wird. Wir regen an,
dass Sie regelmäßig einen Vertreter zu unseren
Konferenzen schicken, da es wichtig ist, persönliche
Kontakte zu knüpfen, um funktionierende Geschäftsbeziehungen
mit anderen Mitgliedern herzustellen.
Das erwarten wir außerdem von einem Mitglied: auf
die Anfragen des Administration Service für Informationen
für unseren jährlichen Newsletter oder unsere
Website zu antworten; den Mitgliedsfragebogen (alle zwei
Jahre) auszufüllen; andere Mitglieder zu unterstützen,wenn
sich die Gelegenheit bietet; Einzelheiten der Empfehlungen/Aufträge
an andere Mitglieder bereitzustellen; den Administration
Service zu unterrichten, falls sich Änderungen in Ihren
Kontaktdaten ergeben, damit die Mitgliederdatenbank sowie
die Website aktualisiert werden kann, und zu versuchen,
World Link for Law Ihren Mandanten und Kontakten näher
zu bringen. Dies sind sehr zwanglose Aufgaben, so sind Ihre
Verpflichtungen im Allgemeinen auch nur sehr gering. Bitte
beachten Sie außerdem, dass es keine vertraglichen
Verpflichtungen in Bezug auf die Mitgliedschaft bei World
Link for Law gibt.
Antrag für die Mitgliedschaft/Aufnahmeprozedere
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird gestellt, indem man
ein Antragsformular ausfüllt, welches Sie auf Anfrage
erhalten. Es entstehen keinerlei Kosten für die Antragsstellung.
In dem Antragsformular müssen Sie einige allgemeine
Informationen über Ihr Unternehmen angeben sowie Erfahrungen
mit internationalen Rechtsdienstleistungen, Einzelheiten
über Ihre Kompetenzen/Sachkenntnisse und zwei Referenzen.
Ist das Antragsformular ausgefüllt, wird es zur Annahme
(oder für eventuelle Rückfragen) an den Vorstand
weitergegeben. Wenn es uns möglich ist, arrangieren
wir ein Meeting mit einem unserer Vorstandsmitglieder. Die
Mitgliedschaft beginnt, sobald die einmalige Beitrittsgebühr
(£ 250 GBP) und die jährliche Gebühr für
die Mitgliedschaft (anteilig je nach Zeitpunkt des Beitritts),
die von der Anzahl der Partner Ihres Unternehmens abhängt,
bezahlt wird. Neue Mitglieder sind außerdem verpflichtet,
den Qualitätscode von World Link for Law zu unterschreiben
(um dessen Einhaltung zu bestätigen) und die Regeln
und Bestimmungen des Verbands anzuerkennen. (Diese können
auf Anfrage eingesehen werden.)
Mitgliederwerbung
World Link for Law bietet keine Exklusivität, möchte
aber gleichermaßen keine Konflikte schaffen und zielt
nicht darauf ab, ein neues Unternehmen in einem Land, in
dem es bereits ein Mitglied gibt, anzuwerben. Die mögliche
Ernennung eines anderen Mitglieds in dem gleichen Land oder
der gleichen Region eines bereits bestehenden Mitglieds
hängt von vielen Faktoren ab - z. B. von der Größe
des Mitgliedsunternehmens, der Größe des Landes/der
Wirtschaft, der regionalen Kulturen/Sprachen, rechtlicher
Spezialisierungen, den Wünschen der anderen Mitglieder.
Die endgültige Entscheidung, ein neues Mitglied zu
ernennen, obliegt dem Vorstand, wobei ein bereits existierendes
Mitglied zur möglichen Ernennung des neues Mitglieds
in dessen Staat angehört werden und der Vorstand deren
Ansichten mitberücksichtigen muss.
Eine Broschüre und ein Antragsformular
sind für Rechtsanwaltsgesellschaften, die an einer
Mitgliedschaft interessiert sind, erhältlich. Die Broschüre
liefert Informationen über die Organisation, die Struktur
und die jährlichen Mitgliedsgebühren von World
Link for Law. Wenn Sie Interesse an diesen Unterlagen haben,
setzen Sie sich bitte mit dem Administration
Service von World Link for Law in Verbindung oder füllen
das Antragsformular, das Sie unter Contact
Us finden, aus.