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Mitgliedschaft

Eines der grundsätzlichen Ziele von World Link for Law ist es, sicherzustellen, dass wir ein Mitglied in jedem großen Wirtschaftszentrum der Welt haben. Daher sind wir immer sehr daran interessiert, mit geeigneten Unternehmen über eine potenzielle Mitgliedschaft zu sprechen und auch Allianzen mit anderen Fachleuten und Netzwerken zu knüpfen.

World Link for Law wurde gegründet, um die Mandanten von Mitgliedsunternehmen zu unterstützen, die auf dem Gebiet des internationalen Handels (oder in Privatangelegenheiten der Mandanten) tätig sind. Die Mitgliedschaft ist eine Möglichkeit, Empfehlungen/Aufträge von/an andere(n) engagierte(n) Rechtsanwälte(n), die Sie von Konferenzen und Veranstaltungen kennen, und die an den World Link for Law Qualitätscode gebunden sind, zu bekommen/zu geben. Der Verband besteht außerdem wegen der gegenseitigen Information sowie den guten Kontakten seiner Mitglieder und agiert als Vermittler von internationaler Rechtsdienstleistung für die internationale Geschäftswelt, für Rechtsanwälte in Rechtsabteilungen oder in privaten Kanzleien oder für Einzelpersonen, die einen Anwalt in einem anderen Land benötigen.

Derzeit gibt es über 300 Partner und weitere 500 Fachkräfte in den Mitgliedsunternehmen von World Link for Law. World Link for Law ist einer der größten internationalen Juristenverbände weltweit. Der Gesamtumsatz aller Mitglieder beträgt ca. £90 Millionen GBP (oder €140 Millionen Euros; $144.7 Millionen USD; oder $ 250 Millionen AUS).

Der Verband wird ausschließlich durch Mitgliedsgebühren finanziert, um die allgemeine Verwaltung und die Organisation von Konferenzen abzudecken. Es gibt keine Vermittlungsgebühren und keine anderen finanziellen oder vertraglichen Pflichten für die Mitglieder.

Derzeit suchen wir Mitglieder an Orten, die gegenüber aufgelistet sind.

Mitgliedsgesellschaften müssen folgende Kriterien erfüllen:

mindestens 3 Partner
Beherrschung der englischen Sprache
größtenteils Wirtschafts-/Gesellschaftsrecht
idealerweise nicht Mitglied eines anderen Verbands
ausgezeichnete elektronische Kommunikation

Laut unseren Mitgliedern sind die Vorteile einer Mitgliedschaft folgende:
Die Möglichkeit, Empfehlungen/Aufträge von/an andere(n) Rechtsanwälte(n), die Sie von Konferenzen und Veranstaltungen kennen, und die an unseren Qualitätscode gebunden sind, zu bekommen/weiterzuleiten.
Große Bandbreite an wirtschaftsrechtlichen Fachkenntnissen.
Die Allianz mit einem internationalen Netzwerk von Buchhaltern/Steuerfachleuten (und gemeinsame Veranstaltungen).
Ein Verband, der zusammenarbeitet, um Initiativen ins Leben zu rufen, die dem Nutzen aller seiner Mitglieder dienen (z. B. haben wir kürzlich eine ‚Mergers & Acquisitions Due Diligence Checklist' und eine ‚Agency and Distribution Agreement Checklist' erstellt).
Der Hinweis auf World Link for Law kann Ihre Position bei den Mandanten verbessern.
Fachgruppen zu bestimmten Rechtsgebieten (z. B. geistiges Eigentum)
Wettbewerbsfähige Mitgliedsgebühren von nur £ 1000 GBP (€ 1600) pro Jahr oder £ 500 (€ 800) pro Jahr für Firmen in Ländern, deren Wirtschaft sich noch im Aufbau befindet (Wachstumsmärkte), oder falls sie durch den Vorstand genehmigt sind.
Keine Vermittlungsgebühren.
Bestehender Qualitätscode.
Unterstützung durch einen Administration und Marketing Service mit weltweiten Kontakten.
Eine umfassende Website, die es zum Ziel hat, Sie und Ihre Kunden geschäftlich zu unterstützen.
Ein jährlicher Marketingplan und verschiedene Marketinginitiativen, um Mitglieder zu unterstützen.

Verpflichtungen einer Mitgliedschaft

Als Mitglied liegen Ihre Hauptpflichten darin, unseren Qualitätsstandard einzuhalten und die jährlichen Beitragsgebühren zu zahlen. Außerdem bitten wir Mitglieder, mindestens einen Vertreter zu unserer jährlichen Konferenz zu schicken - wenn Sie dies tun, profitieren Sie außerdem von dem Rabatt, der Mitgliedern im ersten Jahr der Mitgliedschaft gewährt wird. Wir regen an, dass Sie regelmäßig einen Vertreter zu unseren Konferenzen schicken, da es wichtig ist, persönliche Kontakte zu knüpfen, um funktionierende Geschäftsbeziehungen mit anderen Mitgliedern herzustellen.

Das erwarten wir außerdem von einem Mitglied: auf die Anfragen des Administration Service für Informationen für unseren jährlichen Newsletter oder unsere Website zu antworten; den Mitgliedsfragebogen (alle zwei Jahre) auszufüllen; andere Mitglieder zu unterstützen,wenn sich die Gelegenheit bietet; Einzelheiten der Empfehlungen/Aufträge an andere Mitglieder bereitzustellen; den Administration Service zu unterrichten, falls sich Änderungen in Ihren Kontaktdaten ergeben, damit die Mitgliederdatenbank sowie die Website aktualisiert werden kann, und zu versuchen, World Link for Law Ihren Mandanten und Kontakten näher zu bringen. Dies sind sehr zwanglose Aufgaben, so sind Ihre Verpflichtungen im Allgemeinen auch nur sehr gering. Bitte beachten Sie außerdem, dass es keine vertraglichen Verpflichtungen in Bezug auf die Mitgliedschaft bei World Link for Law gibt.

Antrag für die Mitgliedschaft/Aufnahmeprozedere

Der Antrag auf Mitgliedschaft wird gestellt, indem man ein Antragsformular ausfüllt, welches Sie auf Anfrage erhalten. Es entstehen keinerlei Kosten für die Antragsstellung. In dem Antragsformular müssen Sie einige allgemeine Informationen über Ihr Unternehmen angeben sowie Erfahrungen mit internationalen Rechtsdienstleistungen, Einzelheiten über Ihre Kompetenzen/Sachkenntnisse und zwei Referenzen. Ist das Antragsformular ausgefüllt, wird es zur Annahme (oder für eventuelle Rückfragen) an den Vorstand weitergegeben. Wenn es uns möglich ist, arrangieren wir ein Meeting mit einem unserer Vorstandsmitglieder. Die Mitgliedschaft beginnt, sobald die einmalige Beitrittsgebühr (£ 250 GBP) und die jährliche Gebühr für die Mitgliedschaft (anteilig je nach Zeitpunkt des Beitritts), die von der Anzahl der Partner Ihres Unternehmens abhängt, bezahlt wird. Neue Mitglieder sind außerdem verpflichtet, den Qualitätscode von World Link for Law zu unterschreiben (um dessen Einhaltung zu bestätigen) und die Regeln und Bestimmungen des Verbands anzuerkennen. (Diese können auf Anfrage eingesehen werden.)

Mitgliederwerbung

World Link for Law bietet keine Exklusivität, möchte aber gleichermaßen keine Konflikte schaffen und zielt nicht darauf ab, ein neues Unternehmen in einem Land, in dem es bereits ein Mitglied gibt, anzuwerben. Die mögliche Ernennung eines anderen Mitglieds in dem gleichen Land oder der gleichen Region eines bereits bestehenden Mitglieds hängt von vielen Faktoren ab - z. B. von der Größe des Mitgliedsunternehmens, der Größe des Landes/der Wirtschaft, der regionalen Kulturen/Sprachen, rechtlicher Spezialisierungen, den Wünschen der anderen Mitglieder. Die endgültige Entscheidung, ein neues Mitglied zu ernennen, obliegt dem Vorstand, wobei ein bereits existierendes Mitglied zur möglichen Ernennung des neues Mitglieds in dessen Staat angehört werden und der Vorstand deren Ansichten mitberücksichtigen muss.

Eine Broschüre und ein Antragsformular sind für Rechtsanwaltsgesellschaften, die an einer Mitgliedschaft interessiert sind, erhältlich. Die Broschüre liefert Informationen über die Organisation, die Struktur und die jährlichen Mitgliedsgebühren von World Link for Law. Wenn Sie Interesse an diesen Unterlagen haben, setzen Sie sich bitte mit dem Administration Service von World Link for Law in Verbindung oder füllen das Antragsformular, das Sie unter Contact Us finden, aus.

 

World Link for Law are currently looking for members in:


USA: Chicago, Pittsburgh or Philadelphia, Seattle, Las Vegas, Atlanta
Canada:Ottawa, Montreal, Vancouver, Calgary, Edmonton
Latin America: Rio de Janeiro, Montevideo, Santiago
Europe: Belgrade, Oslo, Gibraltar, Budapest, Riga, Vilnius, Tallinn, Ljubljana, Lisbon, Dublin, Prague
Egypt: Cairo
Pakistan: Karachi
Japan: Tokyo; Osaka
China: Beijing
Thailand: Bangkok
Taiwan: Taipei
Russia: Moscow, St Petersburg
Vietnam: Ho Chi Minh City, Hanoi