Qualität
Wo auch immer in der Welt Sie mit einem Mitglied von World
Link for Law zu tun haben, können Sie davon ausgehen,
dass der Qualitätsstandard ohne Ausnahme sehr hoch
ist, und dass alle Gesellschaften darauf vorbereitet sind,
den Anforderungen einer modernen, internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft
zu entsprechen.
Mit diesem Ziel sind die Kriterien für neue Gesellschaften,
die World Link for Law beitreten wollen, sehr streng. Alle
Gesellschaften werden geprüft; müssen entsprechende
Kompetenzen nachweisen; Referenzen von bestehenden Mandanten
vorlegen und müssen unseren Quality Code einhalten.
Außerdem betreiben wir ein System, in dem wir den
Mandanten bei Abschluss eines Mandats Fragebögen zur
Qualität der Dienstleistung zur Verfügung stellen,
und unterstützen es, dass diese ausgefüllt und
anschließend zu unserem Executive zur Auswertung zurückgeschickt
werden. Wir reagieren auf jede Anmerkung und nehmen Verbesserungen
unserer Qualitätsstandards vor, wenn nötig.
Eine komplette Ausfertigung unseres Quality Code ist auf
Anfrage erhältlich. Die Hauptmerkmale unseres Quality
Codes sind folgende:
Jedes
Mitglied garantiert, die ethischen Vorschriften, die allgemein
für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften
anwendbar sind, einzuhalten; hierzu zählen auch die
internationalen Standards der Ethik.
Jedes
Mitglied hält sich gewissenhaft an die Qualitätsstandards,
die ausschlaggebend für die rechtsberatenden Berufe
sind: Höflichkeit, Aufrichtigkeit, Würde, Sorgfalt,
Verlässlichkeit, Integrität, Ehre, Loyalität
und Brüderlichkeit.
Jedes
Mitglied verpflichtet sich, sich deutlich und umgehend mit
anderen Mitgliedern und unserer Zentrale zu verständigen.
Es gibt bestimmte Vorschriften die Klarheit der Kommunikation
betreffend.
In
Bezug auf die Weiterleitung eines Auftrags an ein anderes
Mitglied (oder andere Mitglieder) verpflichten sich die
Mitglieder:
- zu Gunsten des Mandanten kollegial zusammenzuarbeiten.
Die Gesellschaft, die den Auftrag weiterleitet, muss eine
detaillierte Erläuterung der Ziele des Mandanten
an die Gesellschaft weitergeben, welche die Arbeit übernimmt.
- schriftlich zu bestätigen, dass das Mitglied, das
die Arbeit übernimmt, auch die nötigen Fachkenntnisse
und geeignete Mitarbeiter zur Bearbeitung des Auftrags
hat.
- zu bestätigen, dass kein Interessenkonflikt besteht.
- unverzüglich, aber auf keinen Fall später
als 2 Werktage auf die erste Anfrage zu reagieren.
- dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zur Verfügung
zu stellen, in dem dargelegt wird, wie sich Honorar und
Ausgaben zusammensetzen, berechnet und in Rechnung gestellt
werden.
- das Fachpersonal zu benennen, das für diese Angelegenheit
verantwortlich ist.
- klare Kommunikationswege zu benennen sowie anzugeben,
wer dem Mandanten wann berichten wird.
- dem Mandanten regelmäßige Sachstandsberichte
zu geben.
- das Mitgliedsunternehmen, welches den Auftrag durchführen
wird, muss angeben, welche Methoden, Vorgehensweisen und
Strategien zur Erreichung der Ziele des Mandanten angewandt
werden.
- alle Beteiligten über jegliche relevanten Informationen
während des Verlaufs des Mandats in Kenntnis zu setzen.
Alle Mitglieder müssen sich sowohl aufs Äußerste
an die Standards zur Vertraulichkeit von Mandanteninformationen
halten als auch den unterschiedlichen Bestimmungen der Berufshaftpflicht
entsprechen, die sowohl von den eigenen Berufsorganisationen
als auch nach den Grundsätzen ordentlichen Geschäftsgebarens
verlangt werden.