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Qualität

Wo auch immer in der Welt Sie mit einem Mitglied von World Link for Law zu tun haben, können Sie davon ausgehen, dass der Qualitätsstandard ohne Ausnahme sehr hoch ist, und dass alle Gesellschaften darauf vorbereitet sind, den Anforderungen einer modernen, internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft zu entsprechen.

Mit diesem Ziel sind die Kriterien für neue Gesellschaften, die World Link for Law beitreten wollen, sehr streng. Alle Gesellschaften werden geprüft; müssen entsprechende Kompetenzen nachweisen; Referenzen von bestehenden Mandanten vorlegen und müssen unseren Quality Code einhalten. Außerdem betreiben wir ein System, in dem wir den Mandanten bei Abschluss eines Mandats Fragebögen zur Qualität der Dienstleistung zur Verfügung stellen, und unterstützen es, dass diese ausgefüllt und anschließend zu unserem Executive zur Auswertung zurückgeschickt werden. Wir reagieren auf jede Anmerkung und nehmen Verbesserungen unserer Qualitätsstandards vor, wenn nötig.

Eine komplette Ausfertigung unseres Quality Code ist auf Anfrage erhältlich. Die Hauptmerkmale unseres Quality Codes sind folgende:

Jedes Mitglied garantiert, die ethischen Vorschriften, die allgemein für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften anwendbar sind, einzuhalten; hierzu zählen auch die internationalen Standards der Ethik.
Jedes Mitglied hält sich gewissenhaft an die Qualitätsstandards, die ausschlaggebend für die rechtsberatenden Berufe sind: Höflichkeit, Aufrichtigkeit, Würde, Sorgfalt, Verlässlichkeit, Integrität, Ehre, Loyalität und Brüderlichkeit.
Jedes Mitglied verpflichtet sich, sich deutlich und umgehend mit anderen Mitgliedern und unserer Zentrale zu verständigen. Es gibt bestimmte Vorschriften die Klarheit der Kommunikation betreffend.
In Bezug auf die Weiterleitung eines Auftrags an ein anderes Mitglied (oder andere Mitglieder) verpflichten sich die Mitglieder:

  • zu Gunsten des Mandanten kollegial zusammenzuarbeiten. Die Gesellschaft, die den Auftrag weiterleitet, muss eine detaillierte Erläuterung der Ziele des Mandanten an die Gesellschaft weitergeben, welche die Arbeit übernimmt.
  • schriftlich zu bestätigen, dass das Mitglied, das die Arbeit übernimmt, auch die nötigen Fachkenntnisse und geeignete Mitarbeiter zur Bearbeitung des Auftrags hat.
  • zu bestätigen, dass kein Interessenkonflikt besteht.
  • unverzüglich, aber auf keinen Fall später als 2 Werktage auf die erste Anfrage zu reagieren.
  • dem Mandanten eine Honorarvereinbarung zur Verfügung zu stellen, in dem dargelegt wird, wie sich Honorar und Ausgaben zusammensetzen, berechnet und in Rechnung gestellt werden.
  • das Fachpersonal zu benennen, das für diese Angelegenheit verantwortlich ist.
  • klare Kommunikationswege zu benennen sowie anzugeben, wer dem Mandanten wann berichten wird.
  • dem Mandanten regelmäßige Sachstandsberichte zu geben.
  • das Mitgliedsunternehmen, welches den Auftrag durchführen wird, muss angeben, welche Methoden, Vorgehensweisen und Strategien zur Erreichung der Ziele des Mandanten angewandt werden.
  • alle Beteiligten über jegliche relevanten Informationen während des Verlaufs des Mandats in Kenntnis zu setzen.

Alle Mitglieder müssen sich sowohl aufs Äußerste an die Standards zur Vertraulichkeit von Mandanteninformationen halten als auch den unterschiedlichen Bestimmungen der Berufshaftpflicht entsprechen, die sowohl von den eigenen Berufsorganisationen als auch nach den Grundsätzen ordentlichen Geschäftsgebarens verlangt werden.

 

 

 

 

Quality Assurance

 

 

Responsibility and Integrity